Führerschein: Umstieg von Automatik- auf Schaltgetriebe wird leichter
Bislang galt die Devise: Wer einen Automatik-Führerschein besitzt, der darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Dies ändert sich ab dem 1. April: Der Umstieg auf ein schaltgetriebenes Fahrzeug wird leichter. MeinAuto.de klärt auf.
Zusatzstunden und eine Testfahrt für den Umstieg
Fahrschüler, die ihre Fahrprüfung ausschließlich mit Automatik-Pkw absolviert haben, sind in der Wahl ihrer späteren Fahrzeuge bislang eingeschränkt: Sie dürfen nur Autos fahren, die über eine Automatikschaltung verfügen. Diese strikte Regelung hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) nun allerdings gelockert. Ab dem 1. April 2021 können Anwärter eines sogenannten Automatik-Führerscheins (Schlüsselzahl 78) unter gewissen Voraussetzungen auch Pkw mit Schaltgetriebe steuern.
Der Weg zum „normalen“ Führerschein der Klasse B (Pkw) führt über Extrastunden und eine Testfahrt. Mindestens zehn Unterrichtseinheiten á 45 Minuten muss der Fahrschüler zusätzlich zu seiner praktischen Grundausbildung mit einem Schaltfahrzeug bestreiten. Zudem muss er seine Fahrtauglichkeit beweisen, indem er eine Eignungsfahrt über mindestens 15 Minuten absolviert. Hat der Fahrschüler sein Können unter Beweis gestellt, ist er zum Führen und Fahren eines schaltgetriebenen Pkw berechtigt, was im Führerschein unter der Schlüsselzahl 197 vermerkt wird.
Nachträgliche Änderung des Führerscheins möglich
Wer bereits über den Status des Fahranfängers hinaus ist und ausschließlich einen Automatik-Führerschein besitzt, der kann seinen Führerschein der Klasse B im Nachhinein noch ändern lassen. Hierzu muss der Führerscheininhaber der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung seiner Fahrschule über die zusätzlich geleisteten Fahrstunden und die bestandene Testfahrt vorlegen. Eine Neuansetzung der Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich. Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.
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