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Neue Regeln und Pflichten

Das gilt 2024 für Autobesitzer

02.01.2024 | Seit Beginn des Jahres 2024 gibt es wieder einige wichtige Neuerungen für Autofahrer und -besitzer in Deutschland. Die Änderungen betreffen unter anderem den Umtausch alter Führerscheine, die Hauptuntersuchungsplakette, neue Assistenzsysteme in Fahrzeugen und Förderprogramme. MeinAuto.de fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Führerschein Deutschland
© Pexels

Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge 1965-1970

Bis zum 19. Januar 2024 müssen Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und immer noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, diesen in einen modernen Scheckkarten-Führerschein umtauschen.

Wer nach diesem Datum noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen. Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kostet 25 Euro.

▶ Neue Regeln für den Führerschein?

In Sachen Führerschein könnten 2024 generell grundlegende Änderungen eintreten. Aktuell laufen Verhandlungen über neue Führerscheinrichtlinien, darunter Gewichtsbegrenzungen für Fahranfänger und zusätzliche Untersuchungen für ältere Autofahrer. Ein endgültiger Beschluss steht noch aus, wird aber möglicherweise bis Ende 2023 gefasst.

Neueinstufungen bei der Kfz-Versicherung

Zudem werden die Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung aktualisiert. Rund 13 Millionen Autohalter in Deutschland erhalten eine neue Typklasse. Etwa 7,4 Millionen Autos werden höher eingestuft, während rund 5,4 Millionen Autos niedrigere Einstufungen erhalten.

Die Änderung der Typklasse kann Einfluss auf die Versicherungsbeiträge haben, abhängig von Schadensbilanz und Wohnort. Die neuen Typklassen gelten in der Regel ab dem 1. Januar 2024 für bestehende Verträge und können sofort für neue Verträge genutzt werden.

Neuauflage der KfW-Solarförderung

Die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen, die im September 2023 wegen hoher Nachfrage bereits nach einem Tag gestoppt werden musste, wird im Jahr 2024 erneut aufgelegt. Besitzer von Elektroautos können einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen, wenn sie eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zur Aufladung ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

Die Förderung wird mit einem Budget von 200 Millionen Euro ausgestattet, der genaue Startzeitpunkt ist allerdings noch nicht bekannt. Es wird vermutet, dass die Förderung nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, erhält die Förderung" vergeben wird. Die genauen Voraussetzungen für die Förderung sind auf der entsprechenden Behördenseite verfügbar.

Elektroauto
© Volkswagen

Gestrichene E-Auto-Förderung und höhere CO2-Steuer

Das Ende der staatlichen Förderung für den Kauf von Elektroautos kam früher als erwartet. Bereits zum 17. Dezember 2023 stellte das Wirtschaftsministerium die BAFA-Prämie ein. Die vorzeitige Beendigung erfolgte im Rahmen der Haushaltssparmaßnahmen der Bundesregierung für 2024. Ursprünglich war vorgesehen, die Förderprämie ab dem 1. Januar 2024 lediglich zu reduzieren.

Unabhängig davon steigt die CO2-Steuer von 30 auf 40 Euro pro Tonne, was voraussichtlich zu höheren Spritpreisen führt.

THG-Quote für Elektrofahrzeuge

Seit Anfang 2022 haben Elektroautofahrer die Möglichkeit, mit ihren emissionsfreien Fahrzeugen Geld zu verdienen. Dies geschieht durch die THG-Quote, bei der Mineralölfirmen CO2-Einsparungen durch emissionsarme Kraftstoffe auf den Markt bringen können.

Elektroautofahrer können die CO2-Einsparung ihrer Autos zertifizieren und an die quotenpflichtigen Firmen verkaufen, die damit ihre Sollvorgaben erfüllen. Die Beantragung erfordert lediglich den Fahrzeugschein, und die Auszahlung erfolgt einmal jährlich, in der Regel in Höhe von etwa 400 Euro, ohne steuerliche Verpflichtungen für Privatpersonen.

HU-Plakette wird blau

Ab dem Jahr 2024 erhalten Fahrzeuge, die die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation bestehen, eine blaue Plakette am Kennzeichen. Die nächste Hauptuntersuchung ist dann erst im Jahr 2026 fällig, es sei denn, es handelt sich um Neufahrzeuge unter 3,5 Tonnen, für die eine Dreijahresfrist gilt. In diesem Fall ist die Plakette gelb und mit der Ziffer "27" gekennzeichnet. Die Kosten im Falle einer abgelaufenen Plakette variieren.

Neue Assistenzsysteme werden Pflicht

In einem weiteren Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden ab dem 7. Juli 2024 in Deutschland verschiedene Assistenzsysteme in allen neu zugelassenen Pkw verpflichtend sein. Dazu gehören Systeme wie ein automatischer Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent und ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Auch ein Rückfahrassistent, ein Abbiegeassistent, ein Kollisionswarner und eine Blackbox zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung bei Unfällen werden obligatorisch.

Diese Maßnahme folgt einer EU-Verordnung und gilt bereits seit dem 6. Juli 2022 für neu entwickelte Autos. Ab dem 7. Juli 2024 müssen sie in allen neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Aktuelle Fahrzeuge müssen diese Systeme nach derzeitigem Stand nicht nachrüsten.

Ab Juli 2024 verpflichtend

▶ Aktiver Spurhalteassistent

▶ Blackbox (Unfalldatenspeicher)

▶ Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

▶ Kopfaufprallschutz

▶ Müdigkeitserkennung

▶ Notbremsassistent

▶ Notbremslicht

▶ Rückfahrassistent

Winterreifen Alpine-Symbol
Ab Oktober 2024 Pflicht auf Winterreifen: das Alpine-Symbol | Bild: Vecteezy / Collage: MeinAuto.de

Alpine-Symbol ersetzt M+S-Kennzeichnung auf Winterreifen

Ab dem 1. Oktober 2024 wird eine neue Regelung für Winterreifen eingeführt, die das "Alpine-Symbol" als Pflichtkennzeichnung vorsieht. Bisherige M+S-Kennzeichnungen werden ersetzt, da ihre Bedeutung bei winterlichen Bedingungen nicht eindeutig genug war.

Das Alpine-Symbol, bestehend aus einer Schneeflocke und einem Berg, wird auf Winterreifen angebracht und kennzeichnet deren Eignung für winterliche Straßenverhältnisse.

Sowohl neue Winterreifen als auch einige Ganzjahresreifen tragen bereits dieses Symbol und können demnach bei entsprechenden Wetterbedingungen genutzt werden. Reifen mit M+S-Kennzeichnung, gekauft bis Dezember 2017, bleiben bis zum 30. September 2024 erlaubt, danach müssen alle Fahrzeuge mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein.

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