Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten
Alte Führerscheine haben bald ausgedient. Bis spätestens 2033 müssen alle Autofahrer den neuen EU-Führerschein aus Plastik im Scheckkartenformat mit sich führen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum. Für Fahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958 endet die Wechselfrist bereits heute. Welche Fristen sonst noch zu beachten sind, hat MeinAuto für Dich zusammengefasst.
© Bilder: Bundesdruckerei / Collage: MeinAuto
Einheitliche Fahrlizenzen in der EU
Generell gilt die Wechselpflicht für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrerlaubnis noch aus grauer “Pappe”, rosafarbenem Papier oder bereits aus Plastik im Kreditkartenformat ist. Ziel der Umtauschaktion ist eine Vereinheitlichung der Fahrlizenzen in der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2006/126/EG). Derzeit sind in der EU mehr als 110 verschiedene Variationen im Umlauf. Zudem soll Führerscheinfälschern das Leben schwerer gemacht werden.
In Deutschland müssen in den kommenden Jahren rund 43 Millionen Fahrerlaubnisse umgetauscht werden. Laut Einschätzung des ADAC sind draunter alleine noch ca. 15 Millionen Papier-Führerscheine.
Auf diese Fristen musst Du achten
Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998
Hier ist das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers das entscheidende Kriterium.
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953-1958 | 19. Januar 2022 |
1959-1964 | 19. Januar 2023 |
1965-1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999
Ausschlaggebend ist hier das Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999-2001 | 19. Januar 2026 |
2002-2004 | 19. Januar 2027 |
2005-2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012-18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
© Pexels
Auf was ist beim Umtausch zu achten?
Um an den neuen EU-Führerschein zu gelangen, musst Du einen Antrag bei Deiner örtlichen Führerscheinstelle stellen. Folgende Dokumente brauchst Du dafür:
- Biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
- Alter Führerschein
Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden oder von einer anderen Führerscheinstelle stammen, musst Du eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, mitbringen. Das Schreiben darf allerdings nicht älter als sechs Wochen sein. Für den Führerscheinumtausch wird eine Gebühr in Höhe von rund 25 Euro fällig. Der Umtausch erfolgt ohne neue Führerscheinprüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
Wer seinen alten Führerschein bereits vor der für ihn vorgesehenen Wechselfrist freiwillig tauschen möchte, kann dies jederzeit tun. Das neue Führerschein-Dokument ist nach dem Umtausch 15 Jahre lang gültig. Danach erhältst Du wieder ein neues – ebenfalls ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Frist verpasst – was nun?
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist es bei vielen Behörden nicht immer einfach, an passende Termine zu kommen. Die Verkehrsministerkonferenz hat deshalb beschlossen, eine Kulanzfrist bis zum 19. Juli 2022 einzuräumen. Fahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958, die bis dahin noch mit altem Führerschein unterwegs sind, droht kein Bußgeld. Das bedeutet aber nicht, dass bis zum letzten Drücker mit dem Umtausch gewartet werden sollte. Der ADAC rät: “Wer bei seiner Behörde trotz tagelanger Versuche weder telefonisch noch online einen Termin bekommt, sollte die Führerscheinstelle auf dem Postweg mit Nachweis auffordern, einen Termin für den Umtausch zu benennen.“
Grundsätzlich gilt: Wer mit abgelaufenem Führerschein unterwegs ist und die Frist zum Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Immerhin: Das Fahren ohne gültige Lizenz ist keine Straftat und zieht somit kein Bußgeldverfahren nach sich.
Ebenfalls ohne Strafgeld kommst Du davon, wenn Du Dir einen günstigen Neuwagen bei MeinAuto bestellst. Bei uns findest Du Deinen Traumwagen zum garantiert günstigsten Preis. Wähle aus über 45 Herstellern Dein Lieblingsmodell und stelle es Dir in unserem Konfigurator so zusammen, wie Du es haben möchtest. Profitiere von unseren großzügigen Rabatten und spare mit unseren günstigen Leasing- und Finanzierungsangeboten richtig viel Geld!
So funktioniert MeinAuto:

1. Wunschauto konfigurieren

2. Sofortige Preisauskunft erhalten

3. Kostenloses Angebot anfordern

4. Beim Händler bestellen und kaufen
Das sagen unsere Kunden über uns:
Dieser Artikel stammt aus der MeinAuto-Redaktion. Hier findest Du unsere Kontaktdaten und unser Redaktionsteam.
Weitere Informationen über MeinAuto
- So kaufst Du Dein Auto über MeinAuto
- Informationen zum Leasing über uns
- Informationen zur Autofinanzierung über uns
- Gewerbefinanzierung
- Geschäftsleasing
- Finanzierung ohne Anzahlung
- Leasing ohne Anzahlung
- 0% Finanzierung
- Leasingrechner
- Restwertleasing
- Kilometerleasing
- Null Leasing
- Limitierte Sonderaktionen
- EU Neuwagen
- EU Reimporte
- Autoleasing inkl. Versicherung
- Autofinanzierung inkl. Versicherung