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Elektroprämie, Maut, Maskenpflicht: Das gilt für Autofahrer 2023

Same procedure as every year: Auch 2023 hat wieder einige Neuerungen für Autofahrer mit sich gebracht. MeinAuto.de verrät Dir, was günstiger und was teurer geworden ist – und worauf Du achten musst, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Ausblick 2023

© Shutterstock

Weniger BAFA-Förderung für E-Autos


Seit dem 1. Januar 2023 hat der Bund seine Förderungsgelder (BAFA-Prämie) für neu zugelassene Elektroautos zurückgefahren: Die Kaufprämie wurde von maximal 9.000 Euro auf 6.750 Euro gedrosselt und gilt für Autos mit einem Netto-Listenpreis von maximal 40.000 Euro. Bis 65.000 Euro beträgt die Förderung statt 7.500 Euro nur noch 4.500 Euro.

Plug-in-Hybride werden ab 2023 gar nicht mehr gefördert. Wenn Du Dir ein Elektroauto als Unternehmer kaufst, solltest Du Dich zudem beeilen: Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatkäufer von dem Umweltbonus profitieren.

Die Prämie für die Treibhausgasminderungs-Quote (THG) wird im kommenden Jahr weiterhin ausgeschüttet: Experten vermuten, dass der jährliche Erlös leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegen wird.

 

Neue Führerscheine für Jahrgänge 1959-1964


Mit der EU-Richtlinie 2006/126/EG sollen in der gesamten Europäischen Union einheitliche Führerscheine eingeführt werden. Im Jahr 2023 geht die Umtauschaktion weiter: Bis zum 19. Januar 2023 musst Du Deinen alten Papierführerschein gegen einen neuen Führerschein im EC-Karten-Format umtauschen, wenn

  • Dein alter Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurde und
  • Du zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 zählst.

 

Schutzmaske FFP2 Mund-Nasen-Schutz

© Unsplash

Maskenpflicht im Verbandskasten


Seit 2022 sind zwei Masken im Verbandskasten Pflicht. Ab dem 1. Februar 2023 droht bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld bis zu 10 Euro. Das neue Bußgeld kannst Du ruhig zum Anlass nehmen, das Ablaufdatum Deines Verbandskastens zu überprüfen. Wenn das Datum überschritten wurde, stellst Du mit einem neuen Verbandskasten nach der DIN 13164:2022 sicher, dass dieser den aktuellen Vorschriften entspricht.

 

HU-Termin für Autos mit rosafarbenen Plaketten


Wenn Dein Auto eine rosafarbene Prüfplakette hat, dann musst Du 2023 eine neue Hauptuntersuchung durchführen. An den Fristen für die Hauptuntersuchungen ändert sich im kommenden Jahr nichts: Wenn ein gebrauchtes Auto die Hauptuntersuchung besteht, erhält es für zwei Jahre eine orangefarbene Plakette. Neuzulassungen erhalten eine blaue Plakette und müssen erst in drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung.

Apropos Hauptuntersuchung: Ab dem kommenden Jahr wird im Rahmen der Abgasuntersuchung bei allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündung eine sogenannte Partikelzählung durchgeführt. Diese Partikelzählung wird die bisherige Trübungsmessung ersetzen.

 

Neue Typklassen für die Kfz-Versicherung


Wie jedes Jahr ändern sich auch die Typklassen für die Kfz-Versicherung: Die Haftpflichtversicherung wurde für 8,1 Millionen Autofahrer teurer und für 4,8 Millionen Autofahrer günstiger. Hinsichtlich der Kaskoversicherungen haben sich die Preise für rund 1,7 Millionen Autos erhöht, während 13,1 Millionen Fahrzeuge von niedrigen Kosten profitieren. Auch für die Regionalklassen wurde eine Neueinstufung vorgenommen: 10,1 Millionen Autofahrer wurden hochgestuft und 5,5 Millionen Autofahrer heruntergestuft.

 

Maut

© Shutterstock

Österreich erhöht Vignettenpreis


In Österreich sind die Vignettenpreise für das Jahr 2023 um 2,8 Prozent getiegen. Die Jahresvignette kostet 96,40 Euro und die 10-Tages-Vignette 9,90 Euro. In der Schweiz bleiben die Preise unverändert bei 40 Schweizer Franken bzw. 42 Euro; dafür treiben die Eidgenossen die Digitalisierung voran: Im ersten Quartal 2023 wird sich entscheiden, wann die E-Vignette eingeführt werden soll. Diese digitale Vignette wird die bisherige Vignette nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Eine Aufschlag gabe es bei der Lkw-Maut in Deutschland. Die Kilometer-Pauschale ist seit Januar 2023 für Euro-6-Diesel mit 3 Achsen von 16,9 auf 18,1 Cent gestiegen. Der Lärmanteil der Maut orientiert sich künftig an dem Gesamtgewicht und der Anzahl der Achsen. Weitergehende Reformen sollen im Jahr 2024 folgen.

 

Der Bund setzt die CO2-Bepreisung aus


Um den hohen Kosten für konventionelle Kraftstoffe entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung für 2023 ausgesetzt. Ursprünglich sollte die Abgabe pro Tonne CO2 von 30 auf 35 Euro steigen.

 

Dieselfahrverbot in München


In München gilt seit dem 1. Februar ein Dieselfahrverbot. Die Regelung soll dem Klimawandel entgegenwirken und besagt, dass in der ersten Phase Selbstzünder der Euro-4-Norm in der Umweltzone nicht mehr unterwegs sein dürfen. Ab Oktober gilt das Verbot dann auch für Euro-5-Diesel.

Sollte die Luftqualität bis zum 1. April 2024 nicht ausreichend verbessert sein, werden auch alle pauschalen Ausnahmen wie für Anwohner, den Lieferverkehr und Taxen gestrichen. Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs kann anhand der Emissionsschlüsselnummer ermittelt werden, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Feld 14.1 aufgeführt ist.

 

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