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Firmenwagen versteuern

Geldwerter Vorteil und die 1%-Regelung

CarCoach-Facts: Das Wichtigste in Kürze - Johannes 1

▶ Nutzen Arbeitnehmer den Dienstwagen privat, ist diese Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern

▶ Option 1: Eine monatliche Pauschale in Höhe von 1% des Brutto-Listenpreises zahlen

▶ Option 2: Die tatsächlichen Kosten, die mit Hilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt werden

▶ Verwendet der Arbeitnehmer hingegen den eigenen PKW als Dienstwagen, kann er sich pro gefahrenen Kilometer 30 Cent vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstatten lassen

▶ Für Elektro- oder Hybridwagen gilt seit 2019 eine neue Regelung

12.10.2023 | Ob Handwerker, Außendienstler oder auch nur besonders verdiente Mitarbeiter: Es gibt viele Gründe, warum ein Unternehmen seinem Mitarbeiter einen Firmenwagen anbietet. Doch das Thema ist recht umfangreich. Im Folgenden möchten wir Dir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Firmenwagen geben und Dir mögliche Gründe nennen, warum sich ein Firmenwagen lohnen kann oder nicht.

Frau in Firmenwagen
© Unsplash

Wie wird ein Firmenwagen definiert?

Für Firmenwagen oder Dienstwagen gibt es keine rechtlich eindeutige Definition. Wichtig ist nur die steuerrechtliche Einordnung. Hier sieht es so aus, dass ein Firmenwagen

  • zum Betriebsvermögen gezählt werden kann, wenn er zu mindestens zehn Prozent betrieblich genutzt wird.
  • zum Betriebsvermögen gezählt werden muss, wenn er zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird.

Beim klassischen Handwerker-Sprinter ist die Sachlage demnach ziemlich eindeutig. Beim Wagen des Abteilungsleiters, der auch privat gefahren wird, ist es schon nicht mehr klar. Denn ein privat gefahrener Firmenwagen wird steuerlich als sogenannter geldwerter Vorteil behandelt.

▶ Je größer der offensichtliche Nutzungswert eines Fahrzeugs, desto weniger Probleme macht in der Regel das Finanzamt.

Firmenwagen und der geldwerte Vorteil

Nutzen Arbeitnehmer den Dienstwagen privat, ist diese Nutzung nach § 6 des Einkommensteuergesetzes als so genannter geldwerter Vorteil zu versteuern. Das gilt auch für Selbstständige, die den aufs eigene Unternehmen laufenden Firmenwagen privat nutzen. Der Arbeitnehmer hat dabei die Wahl zwischen zwei Varianten, die unterschiedliche Kosten zu Grunde legen:

1. Die 1%-Regelung

Eine monatliche Pauschale in Höhe von 1% des Brutto-Listenpreises (d.h. der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zum Datum der Erstzulassung). Für einen Neuwagen mit einem Listenpreis von 50.000 Euro müssen demnach 500 Euro monatlich versteuert werden. Daraus werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherung und gegebenenfalls Kirchensteuer bezahlt. Keinen Einfluss hat die Art der Bezahlung (Barkauf, Finanzierung oder Leasing). Auch ein möglicher Rabatt auf den erworbenen Neuwagen hat keinen Einfluss auf die Besteuerung. Als Grundlage wird immer der Bruttolistenneupreis des Fahrzeuges plus mögliche Kosten für Sonderausstattung genommen. Wenn mit dem Firmenauto auch der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückgelegt wird, kommen für jeden Kilometer dieser Wegstrecke monatlich noch weitere 0,03% des Listenpreises hinzu. Der geldwerte Vorteil kann jedoch bis auf 0 sinken, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Geld für die private Nutzung des PKWs zahlt. Ist eine private Nutzung des PKWs durch den Arbeitgeber untersagt, muss der Arbeitnehmer selbstverständlich auch keinen geldwerten Vorteil versteuern.

2. Das Fahrtenbuch

Die tatsächlichen Kosten, die mit Hilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Die aufwendige Führung eines Fahrtenbuchs kann sich für den Arbeitnehmer dann lohnen, wenn der Dienstwagen privat nur selten genutzt wird, d.h. wenn die Kosten im Monat weniger als 1% des Listenpreises ausmachen. Das trifft vor allem auf Dienstwagenfahrer zu, die privat noch einen eigenen PKW besitzen.

▶ Ein Tipp: Wer sich nicht sicher ist, welche der beiden Versteuerungsmöglichkeiten die günstigere ist, der kann sich zunächst für die Ein-Prozent-Option entscheiden und gleichzeitig ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Ergibt sich am Ende ein Steuervorteil, können bei der Einkommensteuererklärung dann trotzdem die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.

Der geldwerte Vorteil kann jedoch bis auf 0 sinken, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Geld für die private Nutzung des PKWs zahlt. Ist eine private Nutzung des PKWs durch den Arbeitgeber untersagt, muss der Arbeitnehmer selbstverständlich auch keinen geldwerten Vorteil versteuern.

Gut zu wissen - CarCoach-Tipp Marco

1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Wer mit seinem Dienstwagen primär dienstliche Fahrten macht, sollte statt der pauschalen 1%-Regelung das Führen eines Fahrtenbuches in Betracht ziehen. Das kann zwar sehr lästig, aber steuerlich lohnenswert sein. Der Arbeitnehmer dokumentiert dabei jede Fahrt mit Uhrzeit und Datum und sammelt Belege, um die angegebenen Fahrten nachzuweisen. Folglich kann der genaue Anteil von Dienstfahrten im Vergleich zu Privatfahrten ausgerechnet werden. Grundsätzlich darf die Methode der Versteuerung während des Jahres nicht geändert werden. Sie bzw. ihr Arbeitgeber kann die Art der Versteuerung jedoch zu Beginn eines neuen Kalenderjahres oder bei Wechsel des PKWs ändern.

Ob Du die 1%-Regelung wählen oder ein Fahrtenbuch führen solltest, ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

  • Die Laufleistung des Fahrzeuges pro Jahr
  • Der Anteil ihrer Privatfahrten
  • Die Entfernung zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsplatz
  • Der Aufwand zur Führung des Fahrtenbuchs
  • Art des Fahrtenbuchs

Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück

Bei Nutzung der 1%-Regel gibt es zwei Optionen, wie der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers festgelegt werden kann. Die eine Option ist die pauschale Bewertung des geldwerten Vorteils mit 0,03% des Bruttolistenneupreises pro Entfernungskilometer. Alternativ kann auch eine Einzelbewertung vorgenommen werden. Dabei wird jede tatsächliche Fahrt erfasst und 0,002% des Bruttolistenneupreises pro Entfernungskilometer angesetzt. Allerdings ist diese Regelung nur bei maximal 180 Fahrten im Jahr möglich. Des Weiteren musst Du Deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wann diese Fahrten gemacht wurden. Bei doppelter Haushaltsführung gibt es Besonderheiten. Fährt der Arbeitnehmer häufiger als einmal pro Woche nach Hause (Erstwohnsitz), entsteht ein weiterer geldwerter Vorteil. Dieser wird mit 0,002% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer festgelegt.

Firmenwagenbarkauf oder doch lieber Leasing?

Vorteile Firmenwagen kaufen

  • Gekaufte Fahrzeuge mit Barzahlung haben den Vorteil, dass sie direkt dem Unternehmen gehören. Zudem ist dies für den reinen Autopreis die günstigste Lösung.

Nachteile Firmenwagen kaufen

  • Die Unternehmensliquidität sinkt direkt um den Kaufpreis und bei einem dafür aufgenommenen Kredit das Eigenkapital reduziert wird. Der Preis bzw. die Kreditzinsen können nur über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren verteilt abgesetzt werden und das auch nicht im ersten Jahr.
  • kein regelmäßiger Fahrzeugwechsel, schnell veralterte Technik
  • hohes Wertverlustrisiko
CarCoach Jamila Vor- & Nachteile

Vorteile Firmenwagen leasen

  • Geringe Belastung der Liquidität: Das Leasing belastet die Liquidität des Unternehmens in der Regel deutlich weniger, obwohl die monatlichen Fixkosten steigen. Ein Kauf über einen Kredit verschlechtert zudem die Eigenkapitalquote.
  • Die Raten können als Betriebsausgaben angegeben werden und etwaige Sonderzahlungen sogar direkt von Anfang an
  • Ein regelmäßiger Fahrzeugwechsel: Die Firmenautos sind damit stets auf dem neusten Stand der Technik
  • Vermindertes Wertverlustrisiko

Nachteile Firmenwagen leasen

  • Nachteilig wirkt sich jedoch aus, dass das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt und dieser die Konditionen (wie etwa maximale Laufleistungen) diktiert. In beiden Fällen solltest Du aber auf eine penible Buchführung achten Vermindertes

Fahrzeugmodell ist abhängig vom Unternehmen

Doch ob nun kaufen oder leasen, sofern es sich nicht um klassische automobile „Arbeitstiere“ handelt, sei in beiden Fällen dringend angeraten, die Bücher mithilfe einer Software besonders penibel zu führen, weil das Finanzamt durch leidvolle Erfahrungen mittlerweile sehr scharf kontrolliert und schon genügend Unternehmen Probleme bekommen haben. Der Hintergrund ist, dass die Fahrzeugklasse die Finanzbeamten sehr schnell stutzig machen kann. Das wäre beispielweise dann der Fall, wenn ein hochmotorisierter Sportwagen vom Schlage eines BMW M4 Coupés in den Büchern eines kleinen Dreimann-Handwerksbetriebs als Dienstwagen geführt wird.

Dabei gilt bei allen Firmenfahrzeugen eine Art Grundregel: Je exklusiver, potenter oder luxuriöser ein Auto ist, das als Dienstwagen angemeldet wurde, desto größer ist das Risiko, dass das Finanzamt einen Betriebsprüfer vorbeischickt. Das ist keine lapidare Gängelei, sondern immer eine Einzelfallentscheidung, die auch von den Firmenfinanzen, insbesondere von den Gewinnen abhängt, ferner von der Ausrichtung des Unternehmens. Wer sich beispielsweise vornehmlich im B2B-Bereich bewegt und sich vor Geschäftskunden repräsentieren muss, hat auch in einem Kleinbetrieb bessere Argumente für einen Luxus-Flitzer als ein ländlicher Elektriker, der nur mit Privatkunden zusammenarbeitet.

Welcher Motor für ein Dienstauto?

Lange Jahre galt für Firmenfahrzeuge der Dieselmotor als Goldstandard. Ob nun der „Kilometerfresser“ des Außendienstlers oder der „Baustellengnom“ der Handwerker, meist lag der Fokus auf den reinen Verbrauchszahlen. Angesichts der hohen Laufleistungen rechnete sich der Diesel trotz der bei diesen Motoren höheren Besteuerung.

Heute sieht die Sachlage jedoch anders aus. Es beginnt damit, dass wir in einer Zeit leben, in denen nicht wenige Städte mit Diesel-Fahrverboten drohen. Echte Arbeitsfahrzeuge im Kundendienst wären davon zwar wahrscheinlich nicht betroffen, doch schon bei teilweise privat genutzten Wagen könnte der Diesel dann zum Schachmatt führen.

Tatsächlich ist es heute notwendig, vor dem Kauf viel genauer auf die zu erwartende Laufleistung zu blicken und zudem auch auf das Fahrumfeld. Denn gerade wenn es sich ganz überwiegend um Kurzstrecken handelt, könnten sich Hybride oder sogar vollelektrische Fahrzeuge durchaus lohnen. Nicht nur wegen der stark reduzierten Kraftstoff- und Wartungskosten, sondern auch in finanzieller Hinsicht, da Steuervorteile natürlich auch bei Betriebswagen zum Tragen kommen. Wer ein neues E-Fahrzeug kauft und als Dienstwagen anmeldet, muss zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlen.

Noch interessanter wird die Sache anhand des Umstandes, dass reine „Stromer“ mittlerweile auch im Lieferwagen-Segment zu finden sind, wie etwa der Renault Kangoo Z.E. oder der Renault Master Normal Kastenwagen.

E-Auto als Firmenwagen
© Unsplash

Sonderregelung für Elektro- und Hybridwagen seit 2019

Für Elektro- oder Hybridwagen gilt ab 2019 eine neue Regelung. Für Neuwagen mit (teil-)elektrischem Motor wird nicht die klassische 1%-Regelung angewendet. Stattdessen entspricht der geldwerte Vorteil nur 0,5% des Bruttolistenneupreises des Autos, wodurch die Steuerlast dementsprechend geringer wird.

Mehr Infos den steuerlichen Besonderheiten von E-Autos und Du bei der Versteuerung von Hybridautos zu beachten hast, findest Du hier.

Firmenwagen vs. Privatwagen

Bevor die Entscheidung getroffen wird, einen Firmenwagen anzuschaffen, sollte man sich überlegen, ob es in der eigenen individuellen Situation mehr Sinn macht, statt eines Firmenwagens einen Privatwagen anzuschaffen. Ob ein Firmenwagen oder ein Privatwagen ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis hat, kann man pauschal nicht beantworten. Daher solltest Du Deine Kosten für einen Privat-PKW mit denen eines Firmenwagens gegenüberstellen. Errechne Dir bspw. mit Hilfe des ADAC Autokosten-Rechners die möglichen Kosten eines privaten PKWs und vergleiche die Kosten mit dem geldwerten Vorteil eines Firmenwagens. Berücksichtige bei Deiner Wahl auch andere Faktoren, die bei einem Dienstwagen wegfallen würden wie z.B.

  • Keine Anschaffungskosten für den eigenen PKW
  • Keine Reperatur- oder Wartungskosten
  • Meist keine Versicherungskosten (werden meist auch durch den Arbeitgeber übernommen)
  • Wertverlust des PKWs wird ebenfalls durch den Arbeitgeber getragen

Verwendet der Arbeitnehmer hingegen den eigenen PKW als Dienstwagen, kann er sich pro gefahrenen Kilometer 30 Cent vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstatten lassen. Bekommt er vom diesem nicht den vollen Betrag, darf er bei der Steuererklärung die Differenz als Werbungskosten geltend machen.

HINWEIS: Dieser Artikel wurde mit viel Sorgfalt verfasst, ersetzt aber keine Steuerberatung. Es wird keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernommen.

CarCoach-Fazit - Auf den Punkt gebracht - White Text - Julian

Sobald Du Deinen Dienstwagen privat nutzt, musst Du diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Dabei hast Du die Wahl zwischen der 1%-Regelung und der Führung eines Fahrtenbuchs. Nutzt Du Dein eigenes Auto als Dienstauto, kannst Du Dir pro gefahrenen Kilometer 30 Cent vom Arbeitgeber lohnsteuerfreu erstatten lassen. Hast Du Interesse an einem E-Auto oder einem Hybridwagen, gibt es spezielle Regelungen.

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